Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Plattform "United Creatives"
Stand: 1. Juli 2026 · Version 1.0 (B2B-only)
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
- Anbieter ist die United Creatives UG (haftungsbeschränkt) ("Anbieter"):
- Anschrift: Flughafenallee 28, 28199 Bremen, Deutschland
- vertreten durch: Thorben Schmidt
- Registergericht: Amtsgericht Bremen, HRB 42520
- USt-IdNr.: DE461490250
- E-Mail: info@unitedcreatives.art
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Plattform "United Creatives" ("Plattform") durch gewerbliche oder selbständig beruflich tätige Nutzer ("Nutzer").
- Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- Der Nutzer bestätigt bei der Registrierung durch eine gesonderte Pflichtbestätigung, dass er die Plattform ausschließlich als Unternehmer oder für ein Unternehmen nutzt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Diese AGB gelten für die Plattform. Für Marktplatzfunktionen und individuell vereinbarte Leistungen gelten gesonderte Bedingungen, sofern diese vereinbart oder im jeweiligen Buchungs- oder Nutzungsprozess ausgewiesen werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Plattform ist die SaaS-Anwendung "United Creatives".
- Suchlauf ist ein einzelner technischer Vorgang zur Ermittlung öffentlicher Web-Fundstellen zu einem Bild.
- Monitoring ist die vom Nutzer aktivierbare automatische oder wiederkehrende Auslösung von Suchläufen zu einem Bild.
- Lizenz-Werkzeug ist der Bereich zur Dokumentation und Verwaltung von Lizenzverträgen einschließlich der hierfür erforderlichen Kunden- und Kontaktdaten.
- Plattformtarif ist das vom Nutzer gebuchte Grundpaket der Plattform, insbesondere Basic, Pro, Business oder ein individuell vereinbarter Enterprise-Tarif. Der Plattformtarif umfasst die im Tarif enthaltenen Leistungsgrenzen und Tarifkonditionen, nicht jedoch zusätzlich gebuchte Add-ons oder individuell vereinbarte Zusatzleistungen.
- Netto-Abo-Preis ist der für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geschuldete Nettopreis des gebuchten Plattformtarifs ohne Umsatzsteuer, Add-ons und gesonderte Zusatzleistungen.
- Abonnement ist der laufende Vertrag über einen kostenpflichtigen Plattformtarif mit laufendem Abrechnungszeitraum.
- Add-on ist eine zusätzlich zum Plattformtarif buchbare, wiederkehrend abgerechnete Zusatzleistung zur Erhöhung bestimmter Plattformkapazitäten.
- Kontingent bezeichnet je nach Leistungsart ein monatliches Suchkontingent oder eine Kapazität für Bilder oder Lizenzdatensätze.
§ 3 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Nutzer eine webbasierte Plattform zur Verfügung. Die Plattform unterstützt insbesondere:
- die Verwaltung eigener Bilder,
- die Durchführung und Auswertung von Suchläufen einschließlich aktivierbarem Monitoring öffentlicher Web-Fundstellen,
- die Dokumentation und Verwaltung von Lizenzverträgen einschließlich hierfür erforderlicher Kunden- und Kontaktdaten,
- die Konto- und Abonnementverwaltung.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plattformtarif, den zusätzlich gebuchten Add-ons, der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und den im Buchungsprozess angezeigten Angaben.
§ 4 Registrierung, Unternehmerstatus und Konto
- Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Optional angebotene Drittanbieter-Logins können den Bedingungen und Datenschutzhinweisen des jeweiligen Drittanbieters unterliegen.
- Der Nutzer muss bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben machen und seine Zugangsdaten gegen unbefugten Zugriff schützen.
- Der Nutzer bestätigt bei der Registrierung verpflichtend, dass er Unternehmer ist und die Plattform nicht als Verbraucher nutzt. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für das Nutzerkonto und wird mit Datum, Uhrzeit und AGB-Version dokumentiert.
- Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner für die Vertragsdurchführung wesentlichen Daten unverzüglich zu aktualisieren.
- Der Anbieter kann Konten sperren oder einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, falsche Unternehmerangaben, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Vertragsverstöße bestehen.
§ 5 Testphase
- Der Anbieter bietet eine kostenlose Testphase für den Plattformtarif Basic an. Die Testphase beträgt einen Monat.
- Die Testphase kann ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels gestartet werden. In diesem Fall endet die Testphase automatisch nach Ablauf des Testmonats. Ohne anschließende Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements besteht danach nur ein eingeschränkter Kontozugang, insbesondere für Login, Profil, rechtliche Dokumente, Supportkontakt und den Abschluss eines Abonnements. Kostenpflichtige Plattformfunktionen stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
- Der Nutzer kann während der Testphase freiwillig ein Zahlungsmittel hinterlegen. Wird die Testphase nicht vor Ablauf beendet, wandelt sie sich in diesem Fall nach Ablauf des Testmonats in ein kostenpflichtiges Basic-Abonnement um und das hinterlegte Zahlungsmittel wird belastet. Betrag, Belastungsdatum und Beendigungsmöglichkeit werden vorher angezeigt.
- Der Anbieter informiert den Nutzer zu Beginn der Testphase sowie rechtzeitig vor Ablauf, regelmäßig sieben und drei Tage vor Ende der Testphase, über den Status der Testphase und die Folgen des Ablaufs. Diese Hinweise erfolgen sowohl bei Testphasen mit als auch ohne hinterlegtes Zahlungsmittel und enthalten die jeweils passende Handlungsoption.
- Add-ons stehen während der kostenlosen Testphase nicht zur Verfügung. Der Nutzer kann die Testphase vorzeitig durch Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements beenden; ab Wirksamwerden der kostenpflichtigen Buchung können Add-ons gebucht werden.
- Der Anbieter kann die Verfügbarkeit der Testphase für künftige Registrierungen im rechtlich zulässigen Umfang ändern, einschränken oder einstellen.
§ 6 Tarife, Kontingente und Add-ons
- Die verfügbaren Plattformtarife und Kontingente ergeben sich aus der Anlage "Tarife und Kontingente" sowie aus dem Buchungsprozess.
- Die Plattform unterscheidet insbesondere folgende Kontingentarten:
- Suchkontingent: Anzahl der Suchläufe pro Monat. Das Suchkontingent wird monatlich neu bereitgestellt. Nicht verbrauchte Suchläufe verfallen am Ende des jeweiligen Monats.
- Bildkapazität: Anzahl der gleichzeitig innerhalb der Plattform aktiv verwaltbaren Bilder. Die Bildkapazität ist eine Speicherkapazität und wird nicht monatlich zurückgesetzt.
- Lizenzkapazität: Anzahl der gleichzeitig im Lizenz-Werkzeug verwaltbaren Lizenzvertragsdatensätze. Die Lizenzkapazität ist eine Verwaltungskapazität und wird nicht monatlich zurückgesetzt.
- Ein hochgeladenes Bild zählt auf die Bildkapazität. Ein manuell oder durch aktiviertes Monitoring ausgelöster Suchlauf zählt auf das Suchkontingent. Ein vom Nutzer im Lizenz-Werkzeug angelegter oder importierter Lizenzdatensatz zählt auf die Lizenzkapazität.
- Die Lizenzkapazität betrifft vom Nutzer selbst angelegte oder importierte Lizenzdatensätze im Lizenz-Werkzeug. Über den Marktplatz verkaufte Lizenzen können im Lizenz-Werkzeug verwaltet werden, werden aber nicht auf die Lizenzkapazität des Plattformabonnements angerechnet.
- Die Plattform stellt kontingentierte Leistungen nur im Umfang der jeweils gebuchten Kontingente bereit. Nach Erreichen eines Kontingents besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen derselben Kontingentart, bis wieder Kontingent verfügbar ist oder das Kontingent erweitert wurde.
- Add-ons haben feste Paketgrößen und feste Preise. Variabel ist nur die Anzahl der gebuchten Add-on-Pakete innerhalb der für den jeweiligen Plattformtarif vorgesehenen Höchstmenge. Add-ons laufen monatlich, werden monatlich abgerechnet und können zum Ende des jeweiligen Add-on-Abrechnungszeitraums beendet werden.
- Der Anbieter kann Enterprise-Leistungen, individuelle Kontingente oder Sondervereinbarungen gesondert anbieten. Für solche Vereinbarungen können abweichende Preise, Leistungsgrenzen und Vertragsbedingungen gelten.
§ 7 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
- Alle Preise für Plattformtarife und Add-ons verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
- Die Umsatzsteuer wird im Buchungsprozess und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen, soweit sie anfällt. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann eine Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren erfolgen.
- Vor einer kostenpflichtigen Buchung zeigt der Anbieter die wesentlichen Angaben zu Plattformtarif oder Add-on, Preis, Umsatzsteuer, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und den geltenden Rechtstexten an. Die Buchung erfolgt über eine eindeutig beschriftete Schaltfläche.
- Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Der Anbieter kann hierfür Zahlungsdienstleister einsetzen, insbesondere Stripe.
- Abonnements werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Die Belastung erfolgt zu Beginn des Abrechnungszeitraums, sofern im Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist.
- Kann eine fällige Zahlung nicht eingezogen werden, kann der Anbieter den Nutzer hierüber informieren und eine Nachfrist setzen. Während des Zahlungsverzugs kann der Anbieter kostenpflichtige Funktionen einschränken oder sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Rechnungsdaten aktuell zu halten.
§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Abonnements laufen für den im Buchungsprozess ausgewählten Abrechnungszeitraum.
- Ein Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn es nicht vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
- Der Nutzer kann sein Abonnement im authentifizierten Nutzerkonto über die dort bereitgestellte Kündigungsfunktion mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach dem Ende eines Abonnements stehen kostenpflichtige Plattformfunktionen nicht mehr zur Verfügung. Der Nutzer behält einen eingeschränkten Kontozugang, insbesondere für Profil, Rechnungen, Abonnementstatus, rechtliche Dokumente, Supportkontakt und erneute Buchung. Datenlöschung, Downgrade-Folgen und Kontolöschung richten sich nach § 22.
§ 9 Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer darf die Plattform nur rechtmäßig, vertragsgemäß und im Rahmen der jeweils gebuchten Leistungsgrenzen nutzen.
- Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet:
- nur Inhalte und Daten einzubringen und über die Plattform verarbeiten zu lassen, soweit er hierzu berechtigt ist,
- die Plattform nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen,
- Sicherheitsmechanismen nicht zu umgehen,
- automatisierte Zugriffe nur über freigegebene Schnittstellen vorzunehmen.
- Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit seiner hochgeladenen Inhalte, seiner Kunden- und Kontaktdaten, seiner Lizenzdaten und seiner Nutzung der Plattform verantwortlich.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Nutzer eingebrachte Inhalte vorab zu prüfen.
§ 10 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der Plattform. Eine ununterbrochene oder jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wurde.
- Der Anbieter kann Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Systemumstellungen oder technische Änderungen durchführen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit oder Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist.
- Der Anbieter wird planbare erhebliche Einschränkungen nach Möglichkeit vorab ankündigen.
- Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsvorfälle, höhere Gewalt, Störungen von Drittanbietern, Netzprobleme oder gesetzliche Anforderungen entstehen.
§ 11 Nutzungsrechte und technische Verarbeitung
- Der Nutzer behält sämtliche Rechte an seinen Bildern, Daten und Inhalten.
- Der Nutzer räumt dem Anbieter die für Betrieb, Bereitstellung, Speicherung, Anzeige, Verarbeitung, Sicherung, technische Analyse, Suchläufe, Monitoring und Support erforderlichen einfachen, räumlich nicht beschränkten Nutzungsrechte an den von ihm eingebrachten Inhalten ein. Diese Rechte sind auf die Vertragsdurchführung beschränkt.
- Für Suchläufe und Monitoring kann der Anbieter Bilder oder technische Ableitungen hiervon verarbeiten und, soweit für die Leistung erforderlich, an eingesetzte Dienstleister übermitteln. Für den aktuellen Bildsuch- und Monitoringumfang ist Google Cloud Vision API Web Detection (
WEB_DETECTION) vorgesehen. - Der Anbieter erwirbt keine weitergehenden Rechte an den Inhalten des Nutzers und darf diese nicht außerhalb der Vertragserfüllung verwerten, veröffentlichen oder verkaufen.
- Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Einräumung der vorgenannten Rechte berechtigt ist.
§ 12 Ergebnisse und Fundstellen
- Die Plattform zeigt zu Suchläufen und Monitoring Trefferlisten, Fundstellen, Ähnlichkeitsangaben und sonstige Auswertungen an. Diese Suchergebnisse können unvollständig, fehlerhaft, zeitverzögert oder nicht mehr aktuell sein.
- Eine bestimmte Trefferquote oder Vollständigkeit der Fundstellen ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
- Der Nutzer entscheidet selbst, ob und wie er diese Ergebnisse verwendet.
§ 13 Bildsuche und Monitoring
- Die Plattform ermöglicht im Rahmen des gebuchten Plattformtarifs Suchläufe zu vom Nutzer hochgeladenen Bildern.
- Soweit im gebuchten Plattformtarif verfügbar, kann der Nutzer Suchläufe manuell auslösen und Monitoring für einzelne Bilder aktivieren, deaktivieren oder nach den angebotenen Frequenzen steuern.
- Der aktuell eingesetzte externe Prüfdienst für die technische Web-Fundstellensuche ist Google Cloud Vision API Web Detection (
WEB_DETECTION). Diese Funktion dient der Ermittlung öffentlich erreichbarer Web-Verweise, übereinstimmender oder ähnlicher Seiten und technisch vergleichbarer Web-Fundstellen. - Der Anbieter kann Suchläufe begrenzen, verzögern, priorisieren oder vorübergehend aussetzen, wenn dies zur Einhaltung von Kontingenten, zum Schutz der Systeme, zur Kostenkontrolle oder aus technischen Gründen erforderlich ist.
- Bei Ende eines Abonnements, Downgrade oder Wegfall erforderlicher Add-ons endet oder ruht das Monitoring, soweit die hierfür erforderliche Leistung oder Kapazität nicht mehr gebucht ist. Näheres regelt § 22.
§ 14 Lizenz-Werkzeug
- Das Lizenz-Werkzeug unterstützt den Nutzer bei der Erstellung, Dokumentation, Signatur und Verwaltung von Lizenzverträgen. Neue Lizenzverträge werden auf Grundlage der vom Nutzer ausgewählten Eingabefelder, Auswahloptionen, Vorlagen und Textbausteine erstellt; bestehende Lizenzverträge können hochgeladen, dokumentiert und verwaltet werden.
- Vergütungs-, Preis- oder Zahlungsfelder im Lizenz-Werkzeug sind Dokumentations- und Verwaltungsfelder. Sie begründen keine Zahlungsabwicklung, kein Inkasso, keine Auszahlung und keine treuhänderische Tätigkeit des Anbieters.
- Der Inhalt eines Lizenzvertrags richtet sich nach den vom Nutzer ausgewählten Optionen, eingegebenen Daten und ergänzten Zusatzbedingungen. Der Lizenzvertrag kommt zwischen dem Nutzer und seinem jeweiligen Vertragspartner zustande; der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieses Lizenzvertrags.
- Der Anbieter nimmt keine individuelle rechtliche Prüfung einzelner Lizenzverträge, Nutzungsfälle, Eingaben oder Zusatzbedingungen vor und erbringt keine Rechtsberatung.
- Erinnerungen, Laufzeitinformationen oder Verlängerungshinweise im Lizenz-Werkzeug sind Verwaltungshilfen.
§ 15 Kunden- und Lizenzdaten, Auftragsverarbeitung
- Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter über die Plattform im Auftrag verarbeiten lässt, wird der Anbieter insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig.
- Der Anbieter stellt dem Nutzer hierfür einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") zur Verfügung. Der AVV ist vor Beginn einer auftragsbezogenen Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter abzuschließen.
- Für das Lizenz-Werkzeug sowie Kunden- und Kontaktfunktionen ist der Abschluss eines AVV vor der erstmaligen Nutzung erforderlich. Ohne erforderlichen AVV kann der Anbieter diese Bereiche technisch sperren oder einschränken.
- Der Nutzer bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten personenbezogenen Kunden-, Kontakt- und Vertragsdaten.
- Einzelheiten zur Auftragsverarbeitung, zu Unterauftragnehmern, Löschfristen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Weisungen ergeben sich aus dem gesonderten AVV.
§ 16 Support und Kommunikation
- Der Anbieter kann Support über E-Mail, einen selbst betriebenen Support-Chat oder andere vom Anbieter bereitgestellte Kommunikationswege anbieten.
- Der Support dient der technischen und organisatorischen Unterstützung bei der Nutzung der Plattform. Rechts- oder Steuerberatung wird nicht geschuldet.
- Der Anbieter darf vertragsbezogene Mitteilungen, Rechnungsinformationen, Sicherheitsinformationen, Testphasenhinweise, Zahlungsinformationen und rechtlich erforderliche Informationen an die vom Nutzer hinterlegten Kontaktdaten senden.
§ 17 Sperrung, Missbrauch und Sicherheit
- Der Anbieter kann Nutzerkonten, Funktionen oder einzelne Inhalte vorübergehend sperren oder einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, Missbrauch, Sicherheitsrisiken, erhebliche Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug oder falsche Angaben zum Unternehmerstatus bestehen.
- Der Anbieter berücksichtigt bei der Maßnahme die berechtigten Interessen des Nutzers, soweit keine dringenden Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsgründe entgegenstehen. Der Nutzer wird nach Möglichkeit informiert.
§ 18 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Nutzer in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis geschuldete Nettovergütung für das betroffene Plattformabonnement einschließlich gebuchter Plattform-Add-ons. Bei kürzerer Vertragslaufzeit ist die voraussichtlich für zwölf Monate geschuldete Nettovergütung maßgeblich. Für individuell vereinbarte Enterprise-Verträge können abweichende Haftungsregelungen gelten.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur, soweit der Schaden auch bei zumutbarer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 19 Externe Dienste
- Für bestimmte Funktionen können externe Dienste eingesetzt werden. Nach aktuellem Leistungsumfang betrifft dies insbesondere:
- Stripe für Zahlungsabwicklung, Zahlungsmittelverwaltung, Steuer- und Rechnungsprozesse sowie, soweit angeboten, Auszahlungen oder Gutschriften im Rahmen des Partnerprogramms oder gesonderter Marktplatzfunktionen,
- Google Cloud Vision API Web Detection (
WEB_DETECTION) für technische Web-Fundstellensuche und Monitoring, - optional angebotene Drittanbieter-Logins und optional angebotene externe Uploadquellen, soweit der Anbieter solche Funktionen bereitstellt.
- Die Nutzung externer Dienste kann zusätzlichen Bedingungen und Datenschutzhinweisen des jeweiligen Anbieters unterliegen, soweit der Nutzer diese Dienste nutzt oder dorthin weitergeleitet wird.
- Hinsichtlich Google Cloud Vision API Web Detection verweist der Anbieter auf die von Google jeweils veröffentlichten Vertragsgrundlagen, Datenschutzinformationen und Informationen zur Datenverwendung für Google-Cloud-Dienste.
- Der Anbieter kann externe Dienste austauschen, wenn die Ersatzlösung für den Nutzer zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 20 Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
- Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter in die Plattform einbringt, bleibt er für die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung und seine eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.
§ 21 Änderungen dieser AGB, Leistungsänderungen und Preisänderungen
- Der Anbieter kann diese AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft ändern.
- Änderungen werden dem Nutzer mit angemessener Frist vor dem geplanten Wirksamwerden mitgeteilt. Für die aktive Nutzung der Plattform ab dem Wirksamkeitstermin ist die aktive Annahme der geänderten Fassung erforderlich.
- Lehnt der Nutzer die geänderte Fassung ab oder nimmt er sie bis zum Wirksamkeitstermin nicht an, endet ein laufendes Abonnement zum Wirksamkeitstermin. Ab diesem Zeitpunkt ist keine aktive Nutzung kostenpflichtiger Plattformfunktionen möglich. Eine erneute kostenpflichtige Nutzung setzt die Annahme der geänderten Fassung und den Abschluss eines neuen Abonnements voraus.
- Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamkeitstermin werden anteilig erstattet oder gutgeschrieben.
- Der Nutzer behält einen eingeschränkten Kontozugang, insbesondere für Rechnungen, Abonnementstatus, Profil, rechtliche Dokumente, Supportkontakt und Kontolöschung.
- Preisänderungen gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume.
§ 22 Vertragsende, Downgrade und Daten
- Nach Ende eines Abonnements enden die kostenpflichtigen Plattformfunktionen. Der Nutzer behält einen eingeschränkten Kontozugang, insbesondere für Profil, Rechnungen, Abonnementstatus, rechtliche Dokumente, Supportkontakt und erneute Buchung.
- Kunden-, Kontakt-, Lizenz- und sonstige vom Nutzer angelegte Plattformdaten verbleiben im Konto, bis der Nutzer sie löscht, das Konto gelöscht wird oder eine vereinbarte oder gesetzlich erforderliche Löschlogik greift.
- Eine Kontolöschung ist ein gesonderter Vorgang. Bei Kontolöschung werden Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Forderungen, Nachweiserfordernisse oder sonstigen berechtigten Gründe entgegenstehen.
- Der Nutzer kann während der Vertragslaufzeit und im Rahmen eines nach Vertragsende bestehenden eingeschränkten Kontozugangs einen Export seiner exportierbaren Plattformdaten anfordern. Der Anbieter stellt die exportierbaren Daten ohne unangemessene Verzögerung und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereit. Bereitgestellte Exportdateien bleiben für mindestens 30 Kalendertage abrufbar.
- Exportierbare Plattformdaten sind die vom Nutzer in die Plattform eingebrachten und die durch seine Nutzung erzeugten, seinem Konto zugeordneten Daten, soweit diese nach den gesetzlichen Vorgaben bereitzustellen sind. Hierzu gehören, soweit vorhanden und exportierbar, insbesondere Bilder, Bild- und Metadaten, Such- und Monitoringdaten, Kunden- und Kontaktdaten, Lizenzvertragsdaten, Vertragsdokumente sowie bereitgestellte Rechnungs- und Abrechnungsdokumente.
- Bei Downgrade oder Add-on-Ende gelten ab Wirksamwerden die Kapazitäten des neuen Plattformtarifs und der dann aktiven Add-ons. Alte Add-ons bestehen bei Tarifwechsel nicht automatisch fort.
- Überzählige Bilder werden ab Wirksamwerden der Reduzierung nicht weiter überwacht und lösen keine neuen Suchläufe aus. Der Nutzer kann überzählige Bilder innerhalb von sieben Tagen selbst bereinigen. Nach Ablauf dieser Frist werden überzählige Bilder aus der aktiven Bildverwaltung entfernt, soweit sie nicht nach Absatz 8 gesondert zu behandeln sind.
- Bilder oder Datensätze mit Lizenz-, Verkaufs-, Nachweis-, Abrechnungs- oder Streitfallbezug werden gesondert behandelt und können in einer für diesen Zweck erforderlichen Nachweisform aufbewahrt werden.
- Der Nutzer ist dafür verantwortlich, benötigte Unterlagen und Daten rechtzeitig zu sichern und eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten des Anbieters bleiben unberührt.
§ 23 Partner- und Empfehlungsprogramm
- Der Anbieter kann ein Partner- und Empfehlungsprogramm bereitstellen.
- Teilnahme, Empfehlungslinks, Zuordnung, Rabatte, Provisionen, Freigabe, Auszahlung, Verrechnung, Korrekturen und Beendigung richten sich nach den gesonderten Partnerprogramm-Bedingungen, die vor Teilnahme zu akzeptieren sind.
- Ohne Aktivierung des Partnerprogramms und Annahme der Partnerprogramm-Bedingungen entstehen keine Ansprüche aus dem Partnerprogramm.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Anlage: Tarife und Kontingente
Alle Preise netto zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
1. Plattformtarife
| Tarif | Preis monatlich | Preis jährlich | Bildkapazität | Suchläufe pro Monat | Lizenzkapazität |
|---|---|---|---|---|---|
| Basic | 14,99 EUR | 149,90 EUR | 175 Bilder | 175 Suchläufe | 15 Lizenzdatensätze |
| Pro | 59,99 EUR | 599,90 EUR | 1.000 Bilder | 1.000 Suchläufe | 150 Lizenzdatensätze |
| Business | 149,99 EUR | 1.499,90 EUR | 3.750 Bilder | 3.750 Suchläufe | 750 Lizenzdatensätze |
| Enterprise | individuell | individuell | individuell | individuell | individuell |
- Der jährliche Preis entspricht zehn monatlichen Grundgebühren.
- Das Suchkontingent wird monatlich bereitgestellt und verfällt am Monatsende, unabhängig davon, ob das Abonnement monatlich oder jährlich abgerechnet wird.
- Bildkapazität und Lizenzkapazität beschreiben die maximale Anzahl gleichzeitig aktiv verwaltbarer Bilder bzw. Lizenzdatensätze.
- Enterprise ist kein fester Self-Service-Tarif. Leistungsumfang, Preise, Laufzeit, Kontingente und Haftungsregelungen können individuell vereinbart werden.
2. Add-ons
| Tarif | Add-on-Art | Paketgröße | Preis pro Paket/Monat | Höchstmenge |
|---|---|---|---|---|
| Basic | Bildkapazität | +250 Bilder | 4,99 EUR | max. 3 Pakete |
| Basic | Suchläufe | +250 Suchläufe/Monat | 4,99 EUR | max. 3 Pakete |
| Basic | Lizenzkapazität | +20 Lizenzdatensätze | 9,99 EUR | max. 3 Pakete |
| Pro | Bildkapazität | +665 Bilder | 9,99 EUR | max. 3 Pakete |
| Pro | Suchläufe | +665 Suchläufe/Monat | 9,99 EUR | max. 3 Pakete |
| Pro | Lizenzkapazität | +100 Lizenzdatensätze | 19,99 EUR | max. 3 Pakete |
| Business | Bildkapazität | +2.000 Bilder | 19,99 EUR | max. 20 Pakete |
| Business | Suchläufe | +2.000 Suchläufe/Monat | 19,99 EUR | max. 20 Pakete |
| Business | Lizenzkapazität | +400 Lizenzdatensätze | 39,99 EUR | max. 20 Pakete |
- Add-ons werden monatlich abgerechnet, auch wenn der Plattformtarif jährlich abgerechnet wird.
- Bei Downgrade, Tarifwechsel oder Add-on-Ende gelten die Kapazitätsregeln aus § 22.
